Die Erstkommunion des Kindes und die Scheidung der Eltern

Die Erstkommunion des Kindes und die Scheidung der Eltern

Die Erstkommunion ist sowohl für das Kind als auch für die Eltern ein ganz besonderes Ereignis. Die mehrmonatigen Vorbereitungen, das Warten und schließlich der Moment des Empfangs des Sakraments lösen starke Emotionen aus. Die ganze Situation wird komplizierter und verursacht noch mehr Stress, wenn die Eltern geschieden sind. Die meisten Menschen fragen sich dann, wie sie alles organisieren und ihr Kind auf diesen wichtigen Tag vorbereiten sollen, wenn sie getrennt leben. Die Erstkommunion des Kindes und die Scheidung der Eltern – im Folgenden räumen wir alle Zweifel aus und beantworten die am häufigsten gestellten Fragen.

Darf das Kind die Erstkommunion empfangen, wenn die Eltern geschieden sind?

Viele geschiedene Ehepaare fragen noch vor Beginn der Vorbereitungen auf die Erstkommunion, ob ihr Kind überhaupt das Sakrament empfangen darf. Auch wenn die Antwort offensichtlich erscheint, kommen fast immer Zweifel auf. Die Kirche stellt klar, dass die Scheidung der Eltern kein Hindernis darstellt, das dem Kind den Empfang der Erstkommunion verwehren würde. Das Sakrament wird schließlich dem jungen Menschen gespendet, nicht den Eltern, und entscheidend sind der Glaube des Kindes sowie seine angemessene Vorbereitung auf das gesamte Ereignis.

Dürfen geschiedene Eltern gemeinsam mit ihrem Kind die Kommunion empfangen?

Der Tradition zufolge nehmen während der Erstkommunionmesse auch die Eltern und Paten des Kindes am Sakrament teil. Im Falle von Geschiedenen wird die Situation problematisch. Die Haltung der Kirche in dieser Frage ist eindeutig: Geschiedene sollten die Heilige Kommunion nicht empfangen. Diese Verbote stützen sich sowohl auf die Heilige Schrift als auch auf das Kirchenrecht. In der Bibel finden wir folgende Passagen:

– Im fünften Kapitel des Matthäusevangeliums lesen wir: „Es wurde auch gesagt: Wer seine Frau verstoßen will, der soll ihr einen Scheidungsbrief geben. Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt – außer wegen Unzucht –, der bringt sie zum Ehebruch; und wer eine Entlassene heiratet, der begeht Ehebruch.“

– Im Ersten Brief an die Korinther des heiligen Paulus steht geschrieben: „Denjenigen aber, die in der Ehe bleiben, gebiete nicht ich, sondern der Herr: Eine Frau soll sich nicht von ihrem Mann trennen! Sollte sie ihn jedoch verlassen, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit ihrem Mann. Auch der Mann soll seine Frau nicht verstoßen.

Es lohnt sich auch, sich mit Kanon 915 des Kodex des kanonischen Rechts vertraut zu machen, wonach Personen, die „hartnäckig in offenkundiger schwerer Sünde verharren“, nicht zum Sakrament der Eucharistie zugelassen werden dürfen.

Auch Johannes Paul II. ging in seinem Apostolischen Schreiben „Familiaris consortio“ auf die Situation geschiedener Personen im Zusammenhang mit der Heiligen Kommunion ein. Darin heißt es, dass die Kirche auf der Grundlage der Heiligen Schrift geschiedenen Personen, die eine neue zivilrechtliche Ehe eingegangen sind, den Empfang der Kommunion verweigert. Hinzu kommt, dass dies auch für Personen gilt, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Manchmal hört man die Meinung, dass eine zivilrechtliche Scheidung an sich keine kanonischen Auswirkungen habe. Dies wird so interpretiert, dass geschiedene Personen die Kommunion empfangen dürfen, da eine zivilrechtliche Scheidung nach dem Verständnis der katholischen Kirche nicht zum Erlöschen der Ehe führt. Sobald jedoch einer der Partner einen neuen Partner hat, ändert sich die Situation natürlich. In der Praxis nehmen die meisten geschiedenen Eltern nicht an der Heiligen Kommunion teil.

Erstkommunion und geschiedene Eltern – wie erklärt man das einem Kind?

Wenn die Eltern eines Kindes, das zur Erstkommunion geht, geschieden sind, stellt das Kind eine Menge Fragen. Wie soll man diese also beantworten? Es lohnt sich, bereits viele Monate vor der Feier ein offenes Gespräch mit dem Kind zu führen und es auf die Situation vorzubereiten. Dabei ist es unerlässlich, die Bedeutung des Ereignisses zu verdeutlichen und dem Kind bewusst zu machen, wie wichtig dieser Moment ist. Wenn Fragen aufkommen, warum die Eltern das Sakrament nicht empfangen, sollte man auf Ehrlichkeit setzen. Dem Kind die Wahrheit zu sagen und ihm zu erklären, warum es so gekommen ist, wird sicherlich geschätzt werden. Wir sollten jedoch bedenken, dass man hier taktvoll vorgehen und im Gespräch Formulierungen verwenden sollte, die das Kind versteht. Es ist wichtig, dass man das Kind dabei nicht von der Kirche entfremdet.

Es ist zu betonen, dass die Tatsache, dass die Eltern die Kommunion nicht empfangen können, nicht bedeutet, dass sie nicht gemeinsam mit dem Kind an der Heiligen Messe teilnehmen dürfen. Wir sollten bedenken, dass dies ein besonderer Moment für unser Kind ist und es weitgehend von uns selbst abhängt, wie es diese Feier erleben wird. Daher lohnt es sich, respektvoll miteinander umzugehen und im Gespräch mit dem Kind auf Offenheit zu setzen. So zu tun, als wäre nichts geschehen, und zu behaupten, es gäbe keinen Grund zur Diskussion, ist wohl die schlechteste aller möglichen Optionen.

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